Fragen & Antworten


Die Praxis verfügt über keine eigenen Parkplätze für Patienten. Es gibt allerdings in der Umgebung die Möglichkeit im Gewerbegebiet Unterhaching die Parkplätze (teilweise mit Parkuhr) zu nutzen. Von dort aus sind Sie in wenigen Minuten direkt bei unserer Praxis.

Selbstverständlich bieten wir dir alle Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung an. Unser Angebot an physiotherapeutischen und gesundheitsförderlichen Maßnahmen finden Sie hier.

Sie sollten direkt nach dem Erhalt der Verordnung in Kontakt mit uns treten. Damit das Rezept nicht seine Gültigkeit verliert, welches nach 28 Tagen des Ausstellungsdatums eintritt. Wir vereinbaren mit Ihnen einen möglichst zeitnahen Termin. Sollte es dazu kommen, dass eine Terminvereinbarung nicht innerhalb dieser Frist möglich ist, besteht die Option das Rezept beim Arzt nochmal vorzulegen und dort eine neue Verordnung mit einem neuen/aktuellen Datum zu erhalten.

28 Tagen nach Ausstellungsdatums verliert Ihr Rezept die Gültigkeit. Zudem darf dieses nur einmal länger wie 14 Tage unterbrochen werden, z. B. auf Grund von Urlaub oder Krankheit, maximal jedoch 28 Tage, ansonsten verliert auch hier die Verordnung ihre Gültigkeit.

Wir benötigen Ihre Versicherungskarte, wenn Sie gesetzlich versichert sind, sowie das vom Arzt ausgestellte Rezept.

Sämtliche Dokumente, die Ihre Diagnose betreffen, damit wir Ihr Problem in einem möglichst ganzheitlichen Bild erfassen und effektiv behandeln können. Dazu gehören auch die letzten Dokumente (Arztbriefe, Befunde) und Bilder (Röntgen, MRT, CT).

Ein Handtuch oder Laken müssen Sie nicht mitbringen. Sie bekommen von uns ein Vlieslaken für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts (Dauer der Behandlungen auf einem Rezept) in unserer Praxis.

Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse sind verpflichtet – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen zu leisten. Die Zuzahlung, die in vollständiger Höhe von uns an die Kasse abgetreten werden muss, setzt sich zusammen aus einer Pauschale von 10 Euro plus einer 10%igen Eigenbeteiligung an den Kosten für die Behandlung. Es besteht die Möglichkeit diese Gebühr in bar oder per Überweisung nach Erhalt der Zuzahlungsrechnung zu begleichen.

Bitte melden Sie sich direkt bei uns, wenn Sie wissen, dass Sie einen Behandlungstermin nicht wahrnehmen können – spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht rechtzeitig abgesagte, nicht eingehaltene oder verpasste Termine privat in Rechnung stellen.

Wenn Sie mit einer Heilmittelverordnung (einem Rezept) zu uns kommen, müssen wir uns an die von den Kassen vorgegebenen Regelbehandlungszeiten halten. Die Richtwerte liegen bei einer Behandlungszeit zwischen 15 und 60 Minuten, je nach verordnetem Heilmittel. Eine „einfache“ physiotherapeutische Behandlung dauert ca. 15-20 Minuten. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlungszeit.

Sollten Sie noch individuelle oder zusätzliche Wünsche haben, sprechen Sie uns gern persönlich an, sicher finden wir da eine Lösung. Informationen finden Sie ggf. auch in unserer Preisliste.

Sollte diese Art des ergänzenden Heilmittels nicht weiter spezifiziert sein, wird im Allgemeinen Heißluft mittels Rotlicht dafür angewendet. Unsere Praxis verwendet kein Rotlicht, sondern nur Fangopackung als Wärme. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um die übliche Moorpackung, sondern um ein „Ersatzfango“, was bei den Krankenkassen (nach HMR § 24, Absatz 2 Nr. 5 ) auch als solches zugelassen ist.

Die Vorteile dieses Produkts sind folgende:

  • Geruchsneutral
  • Saubere Alternative mit Füllung aus Spezial-Silikat
  • Ein hohes Wärmespeichervermögen
  • Hautfreundliche, weiche Stoffhülle leitet die Wärme direkt zum Patienten
  • Spezielle Kammern verhindern ein Verrutschen der Silikat-Füllung
  • Desinfizierbar & pflegeleicht

Da eine Fangopackung ein höherwertiges Produkt, als ein Rotlicht ist, wird alternativ auch „heiße Rolle“ verordnet. Hierbei handelt es sich um eine feuchte Wärme, die aktiv vom Therapeuten mittels eines mit heißem Wasser gefüllten Handtuchs an der entsprechenden Stelle vorsichtig abgerollt wird.

Wenn Sie eine Verordnung über Osteopathie haben, muss dies ein Privatrezept mit einer Diagnose vom Arzt sein. Dies ist nötig, wenn sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen möchten und einen Teil der Kosten erstattet bekommen möchten.

Bitte informieren Sie sich vorher selbst bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Zusatz- Krankenkasse, wieviel diese Ihnen pro Jahr oder pro Behandlung erstattet. Bitte bedenken Sie, dass es nicht möglich ist eine Heilpraktiker-Rechnung auszustellen!
Zur Vorabinformation, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse eventuell einen Teil der Kosten übernimmt, lesen Sie hier: KK-Kostenübernahme.

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Für den Fall, dass wir nicht alle Fragen klären konnten, ruf uns gerne an. Wir beraten dich gerne.

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